Auf unserer Amtstafel finden Sie alle amtlichen Veröffentlichungen unserer Gemeinde von Kundmachungen und Bescheiden.
Die Verordnung kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden. DOKUMENTE: Die Kundmachungen können in den beigefügten Dokumenten abgerufen werden. DOKUMENTE: Die Kundmachungen können in den beigefügten Dokumenten abgerufen werden. DOKUMENTE: Die Kundmachung kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden. DOKUMENTE: Die Kundmachungen und Ladungen zu den am Freitag, 24.05.2024 stattfinden Bauverhandlungen und der Endbeschau können in den beigefügten PDF Dokumenten abgerufen werden. DOKUMENTE: Die Kundmachungen können in den beigefügten PDF Dokumenten abgerufen werden. DOKUMENTE: Die Verordnung kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden. DOKUMENTE: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 gemäß §51 Abs. 2 Stmk. Gemeindeordnung 1967, idF LGBl 29/2010, einstimmig nachfolgenden Sitzungsplan für das Jahr 2024 beschlossen: DOKUMENTE:Straßenpolizeiliche Verordnung Bernegger
10.07.2024
Baukundmachungen Juli 2024
27.06.2024
Baukundmachungen Juli 2024
27.06.2024
Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal - Wahlergebnis Europawahl 2024
10.06.2024
Kundmachung und Ladung Bauverhandlungen/Endbeschau am 24.05.2024
08.05.2024
Kundmachung Jagdpachtentgelte 2024/2025
30.04.2024
Straßenpolizeiliche Verordnung - Klostergasse/Lindenallee
08.04.2024
Gemeinderat-Sitzungsplan 2024
12.12.2023
Montag, 18. März 2024 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 29. April 2024 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 17. Juni 2024 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 09. September 2024 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 04. November 2024 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 09. Dezember 2024 mit Beginn um 18:00 Uhr
Die Sitzungen finden jeweils im Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes Irdning, 1. Stock, statt. Dieser Sitzungsplan ist durch den Beschluss des Gemeinderates verbindlich und wird für die Dauer seiner zeitlichen Geltung öffentlich kundgemacht. Aus Anlass des § 51 Abs 4 erster Satz Stmk. Gemeindeordnung oder im Fall besonderer Dringlichkeit ist eine Abweichung vom Sitzungsplan oder der Einschub von notwendigen Sitzungen zulässig.