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AMTSTAFEL

Auf unserer Amtstafel finden Sie alle amtlichen Veröffentlichungen unserer Gemeinde von Kundmachungen und Bescheiden.

Ausschreibung der Wahl in den Gemeinderat der Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal

18.12.2024
Ausschreibung der Wahl in den Gemeinderat der Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal

Die Wahlkundmachung kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.

DOKUMENTE:

Kundmachung Gemeindevoranschlag 2025 - Beschlussfassung

10.12.2024
Kundmachung Gemeindevoranschlag 2025 - Beschlussfassung

Die Kundmachung zum Gemeindevoranschlag 2025 kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.

DOKUMENTE:

Öffentliche Kundmachung - Verordnung über die Auflassung einer Teilfläche Öffentlichen Guts

10.12.2024
Öffentliche Kundmachung - Verordnung über die Auflassung einer Teilfläche Öffentlichen Guts

Die Verordnung kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.

DOKUMENTE:

Gemeinderat-Sitzungsplan 2025

10.12.2024
Gemeinderat-Sitzungsplan 2025

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal hat in seiner Sitzung am 9.12.2024 gemäß §51 Abs. 2 Stmk. Gemeindeordnung 1967, idF LGBl 29/2010, einstimmig nachfolgenden Sitzungsplan für das Jahr 2024 beschlossen:

Montag, 27. Jänner 2025 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 31. März 2025 mit Beginn um 19:00 Uhr

Die Sitzungen finden jeweils im Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes Irdning, 1. Stock, statt. Dieser Sitzungsplan ist durch den Beschluss des Gemeinderates verbindlich und wird für die Dauer seiner zeitlichen Geltung öffentlich kundgemacht. Aus Anlass des § 51 Abs 4 erster Satz Stmk. Gemeindeordnung oder im Fall besonderer Dringlichkeit ist eine Abweichung vom Sitzungsplan oder der Einschub von notwendigen Sitzungen zulässig.

DOKUMENTE:

Öffentliche Stellenausschreibung

26.11.2024
Öffentliche Stellenausschreibung

Die Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal schreibt die Stelle einer Fachkraft mit Schwerpunkt Gas- und Wasserinstallateur (w/m/d) in der Entlohnungsgruppe VB/II/p02/01 – € 2.355,30/brutto (ohne Berechnung evtl. Vordienstzeiten) für den Wirtschaftshof aus.

Voraussichtlicher Dienstbeginn: 01.03.2025

Bewerbungen sind bis spätestens Freitag, 14. Februar 2025 beim Marktgemeindeamt
Irdning-Donnersbachtal einzubringen!

Die Stellenausschreibung und das Bewerbungformular können in den beigefügten Dokumenten abgerufen werden.

DOKUMENTE:

Landtagswahl 2024 - Wahlergebnis Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal

24.11.2024
Landtagswahl 2024 - Wahlergebnis Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal

Das Wahlergebnis der Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.

DOKUMENTE:

Amtstierärztlicher Dienst 4. Quartal

01.10.2024
Amtstierärztlicher Dienst 4. Quartal

Der Amtstierärztliche Dienst für das 4. Quartal 2024 kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.

DOKUMENTE:

Wahlergebnis der Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal - NRW 2024

29.09.2024
Wahlergebnis der Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal - NRW 2024

Das Wahlergebnis der Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.

DOKUMENTE:

Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal - Wahlergebnis Europawahl 2024

10.06.2024
Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal - Wahlergebnis Europawahl 2024

Die Kundmachung kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.

DOKUMENTE:

Gemeinderat-Sitzungsplan 2024

12.12.2023
Gemeinderat-Sitzungsplan 2024

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 gemäß §51 Abs. 2 Stmk. Gemeindeordnung 1967, idF LGBl 29/2010, einstimmig nachfolgenden Sitzungsplan für das Jahr 2024 beschlossen:

Montag, 18. März 2024 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 29. April 2024 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 17. Juni 2024 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 09. September 2024 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 04. November 2024 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 09. Dezember 2024 mit Beginn um 18:00 Uhr

Die Sitzungen finden jeweils im Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes Irdning, 1. Stock, statt. Dieser Sitzungsplan ist durch den Beschluss des Gemeinderates verbindlich und wird für die Dauer seiner zeitlichen Geltung öffentlich kundgemacht. Aus Anlass des § 51 Abs 4 erster Satz Stmk. Gemeindeordnung oder im Fall besonderer Dringlichkeit ist eine Abweichung vom Sitzungsplan oder der Einschub von notwendigen Sitzungen zulässig.

DOKUMENTE: