Aufgrund der vielen Nachfragen betreffend der Zulässigkeit von Feuerwerken zum Jahreswechsel informiert die Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal hiermit über die geltende Rechtslage:
Regelungen des Pyrotechnikgesetzes:
•Gemäß § 38 Abs 1 Pyrotechnikgesetz ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (herkömmliche Feuerwerkskörper) im Ortsgebiet verboten, soweit keine Einzelgenehmigungen erteilt wurden und seitens des jeweiligen Bürgermeisters mit Verordnung keine Ausnahmeregelung für bestimmte Teile des Ortsgebietes festgelegt wurde.
•In Irdning-Donnersbachtal wurden hinsichtlich der Zulässigkeit von Feuerwerken keine Ausnahmen verordnet.
Das Pyrotechnikgesetz im Überblick kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.
Information Feuerwerke - Übersicht