Wie jedes Jahr weisen wir darauf hin, dass Hecken und Sträucher, die in den Straßen- und Gehsteigbereich ragen, unaufgefordert und regelmäßig vom Eigentümer zurückzuschneiden sind!
Die Verkehrssicherheit ist an einigen Stellen im Gemeindegebiet durch Einschränkung des Sichtfeldes beeinträchtigt. Wuchernde Pflanzen sind auch bei der Straßenbetreuung und im Winterdienst eine wiederkehrende Problematik. Immer wieder werden uns am Gemeindeamt Beschwerden bezüglich Hecken und Sträuchern zugetragen. Leider stellt sich bei Überprüfung oft heraus, dass geschilderte Tatsachen verkehrsbehindernd und nicht tragbar sind. Wir ersuchen Sie hiermit nochmals Hecken- und Sträucher im Straßenbereich ordnungsgemäß zu pflegen und zurückzuschneiden! Ansonsten werden notwendige Maßnahmen fremdvergeben und auf Kosten der Eigentümer durchgeführt! Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Hecken und Sträucher im Straßenbereich
HECKEN UND STRÄUCHER IM STRASSENBEREICH
Veröffentlicht am: 21.10.2024