HEIZKOSTENZUSCHUSS 2024/2025

Veröffentlicht am: 09.10.2024

Die Steiermärkische Landesregierung und auch die Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal haben wieder den Heizkostenzuschuss für den Winter 2024/2025 beschlossen. Personen, die Wohnunterstützung beziehen, können keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss beim Land Steiermark stellen, sondern nur bei der Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal.

Als Richtwerte für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Einkommensgrenzen:
für alleinstehende Personen: € 1.572,-
für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.358,-
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 472,-


Die Förderaktion hat im Oktober 2024 begonnen und kann bis 28. Februar 2025 beantragt werden.

Bei einer Beantragung am Gemeindeamt ersuchen wir Sie, sämtliche Einkommensnachweise von allen im Haushalt lebenden Personen (z.B. Monatslohnzettel, nicht älter als sechs Monate bzw. Pensionsnachweis des laufenden Jahres) mit zu bringen.

Das Antragsformular für den Heizkostenzuschuss sowie die Richtlinien zum Heizkostenzuschuss 2024/2025 können im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.

Die Beantragung des Heizkostenzuschusses vom Land Steiermark ist auch online unter dem beigefügten Link möglich. Der Heizkostenzuschuss der Gemeinde kann nicht online beantragt werden.


Formular und Richtlinien Heizkostenzuschuss LINK