INFORMATION BRAUCHTUMSFEUER 2025

Veröffentlicht am: 10.04.2025

Die Durchführung von Brauchtumsfeuer und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen sind in der Brauchtumsfeuer Verordnung geregelt, welche diesem Beitrag als PDF-Dokument beigefügt ist.

 

Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Als solche Feuer gelten:

Osterfeuer am Karsamstag (19. April 2025) Das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15:00 Uhr des Karsamstags bis 3:00 Uhr früh am Ostersonntag zulässig. Ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag" (der Sonntag nach dem Ostersonntag), ist nicht zulässig.


Sonnwendfeuer (21. Juni 2025) Da der 21. Juni 2025 auf einen Samstag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende nur an diesem Tag zulässig.

 


BrauchtumsfeuerVO, Fassung vom 02.04.2025.pdf