Für die Jahre 2024 bis 2026 hat der Tourismusverband Schladming Dachstein eine Erhöhung um +150% beschlossen.
- Gemäß dem Steiermärkischen Tourismusgesetz 1992 i.d.F. LGBl. Nr. 57/2014 haben alle Tourismusinteressenten bis zum 15. September eines jeden Jahres der Gemeinde eine Beitragserklärung abzugeben.
- Die Vorschreibung des Beitrages erfolgt nach Abgabe der Erklärung. Bitte die Zusendung des Zahlscheins abwarten, nicht vorab überweisen.
- Bitte beachten Sie - auch wenn keine Beitragspflicht besteht, ist eine Leermeldung mit dem entsprechenden Vermerk abzugeben.
- Wenn zutreffend, bitte im Bereich „Datum der Aufnahme bzw. Beendigung einer beitragspflichtigen Tätigkeit“ das DATUM MIT DEM VERMERK „AUFNAHME“ oder „BEENDIGUNG“ eintragen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne telefonisch unter (03682) 22420-211 zur Verfügung!
Informationen und Beitragstabelle.pdf
Beitragsgruppenverordnung Land Steiermark.pdf